Allgemeine Geschäftsbedingungen - Abtg.: Vermietung
1. Abschluss des Mietvertrages
Die Buchung kann über das Portal "Booking.com" oder unmittelbar beim Vermieter (telefonisch, per Email oder schriftlich) erfolgen. Der Mietvertrag mit dem Vermieter des Ferienhauses/der Ferienwohnung wird erst gültig, wenn eine Buchungsanzeige in Form einer Online-Buchung bei "Booking.com" erfolgt ist, bzw. wenn bei unmittelbarer Buchung die Anzahlung fristgerecht eingegangen ist.
2. Preise, Zusatzleistungen, Saisonzeiten und Zahlungsbedingungen.
Der Mietpreis ist nach Hauptsaison, Zwischensaison, Nebensaison festgelegt. Der Mietpreis beinhaltet die Kosten für Strom-, Wasser-, und Heizung. Die Miete ist für bis zu vier Personen berechnet. Für die fünfte und sechste Person werden aufgrund der dann steigenden Kosten für Strom und Wasser Zuschläge berechnet. Zzgl. zum Mietpreis werden Endreinigung inkl. Check-/Out-Gebühr, Kurtaxe und optionale Kosten (Wäschegebühr, Handtücher) erhoben. Eine Ausgabe von Bade - und Saunahandtüchern ist nicht vorgesehen.
Bei einer Buchung außerhalb des Booking-Portals ist der Mieter verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 4 Wochen Buchung auf das durch den Vermieter angegebene Konto zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt) ist die Anzahlung termingemäß innerhalb von 3 bis 7 Tagen zu entrichten, es sei denn, es erfolgt ausdrücklich eine andere Regelung zwischen Mieter und Vermieter. Ist die Anzahlung nicht termingerecht eingegangen, besteht kein Leistungsanspruch des Mieters.auf die gebuchte Ferienunterkunft. Die Restmiete für die Mietdauer des Objektes ist vom Mieter mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
Eine Überbelegung des Ferienobjektes ist untersagt. Nachträglich anreisende Feriengäste müssen bei dem Vermieter unverzüglich angemeldet werden. Dies gilt auch für nachträglich mitgebrachte Hunde.
3. Anreise und Abreise
Die Schlüsselübergabe findet am Anreisetag zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr im Büro des Tourismus-Service-Rügen (Dünenresidenz 20, 18551 Glowe) statt. Sollten diese Zeiten nicht eingehalten werden können, so informiert der Mieter unverzüglich den Tourismus-Service-Rügen (alternativ die Vermieter) schriftlich oder telefonisch, um die Schlüsselübergabe mittels eines Schlüsselsafes zu vereinbaren. Am Abreisetag muss die Ferienunterkunft besenrein und in ordnungsgemäßen Zustand bis spätestens 10.00 Uhr vom Mieter geräumt und den Schlüssel am dafür vorgesehen Ort hinterlegt haben. Es sei denn, es wurde ausdücklich eine abweichende Regelung schriftlich vereinbart. Bei nicht vorzeitigem Verlassen des Mietobjektes wird dem Mieter ab 10.00 Uhr für jede volle Stunde 60 € in Rechnung gestellt. Zur Rückgabe des Mietobjektes am Abreisetag gehört eine Grundreinigung. Bei Verlassen des Ferienhauses kann die Spülmaschine noch einmal eingeschaltet werden. Alle Räume sind besenrein zu verlassen. Bettwäsche ist abzuziehen. Möbel und Inventar (z. B. Nachttischlampen) müssen so gestellt sein wie sie vorgefunden wurden. Wird das Ferienhaus umgeräumt vorgefunden (Möbel und Inventar großräumig umgestellt) müssen wir Ihnen 100€ in Rechnung stellen.
Mängelanzeige: Mängel oder anderweitige Reklamationen bzgl. der Unterkunft (Ausstattung, Zustand, Sauberkeit, Inventar) sind am Anreisetag spätestens 30 Minuten nach der Anreise schriftlich der Sonneninsel Rügen GmbH anzuzeigen. Reklamationen sind danach nicht mehr anspruchsbegründend.
Aufenthalt: Offenes Feuer und Feuerwerkskörper sind am Haus nicht gestattet. Der Grill kann mit Holzkohle betrieben werden. Im Kaminofen dürfen ausschließlich trockenes Kaminholz oder Briketts mit Feststoff-Grillanzündern verwendet werden. Brennspiritus oder flüssige Brandbeschleuniger sind untersagt. Fahrräder und Surfbretter gehören nicht ins Ferienhaus, sonder sind auf der Terrasse bzw. im zum Haus gehörigen Fahrradständer abzustellen. Die vertraglich gebuchte Zahl der Personen einschl. Kinder, die das Ferienobjekt laut Vertrag belegen, darf ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Vermieter nicht überschritten werden. In der Buchung sind verbindlich die Personenzahl und das Mitbringen eines Hundes schriftlich anzuzeigen. Nachträglich anreisende Gäste und Tiere sind unverzüglich anzumelden. Pro nachträglich anreisendem Gast berechnen wir einen Aufschlag von 20€/Person/Nacht. Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung des Mietobjektes sowie für das in ihm enthaltene Inventar und für eventuell von ihm oder seine Mitreisenden verursachten Schäden. Während der Mietzeit entstandene Schäden am Mietobjekt oder Fehlbestände am Inventar hat der Mieter nach den geltenden Bestimmungen des BGB zu ersetzen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjektes und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens und anderen gesetzl. Gründen können die Vermieter den Mietvertag nach erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen. Bei Bedienungsfehler durch den Mieter z.B. insbesondere bei Spülmaschine, Waschmaschine, Sauna, Whirlpool, Fernseher und bei entsprechender Beauftragung eines techn. Kundendienstes sind vom Mieter pauschal 150,00€ zu erstatten.
PKW-Stellplatz: Das Parken auf dem Grundtück ist nur auf dem dafür vorsehenen Stellplatz (Nr. 9) an der Ferienimmobilie gestattet. Das Aufladen von Elektroautos und E-Bikes an den Unterkünften ist untersagt.
Information zur Tierhaltung im Ferienhaus: Das Mitebringen von Haustieren ist nur iin Absprache mit den Vermietern zulässig. Hunde haben im Bett und auf Möbelstücken nichts zu suchen. Sollten dennoch Hundehaare im Bett und am Inventar vorgefunden werden, müssen wir Ihnen für den Mehraufwand bzw. die med. Spezialreinigung 150,00€ in Rechnung stellen. Flaschen und Gläser sind im zentralen Glascontainer der Gemeinde zu entsorgen. Wäscheständer sind abends in den HWR Raum zu stellen, der Sonnenschirm ist einzuklappen. Wird diese Regelung nicht eingehalten sind die Vermieter berechtigt, dadurch entstehende Schäden in Rechnung zu stellen.
Stornierungs- und Rücktrittskosten: Tritt der Mieter von einer verbindlichen Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Gesamtleistung nicht in Anspruch hat der Vermieter grundsätzlich Anspruch auf die volle Vergütung. Die Stornierungskosten betragen bei einem erklärten Rücktritt von 150 bis 70 Tagen vor Mietbeginn 80 % vom Gesamtmietpreis ohne Endreinigung und Kurtaxe. Bei Rücktritten von 69 bis 30 Tagen vor Mietbeginn sind 90 % vom Mietpreis und ab dem 29 Tag bzw. bei Nichtanreise ist der gesamte Mietpreis zu zahlen. Bei Rücktritten und/oder Umbuchungen entsteht in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100€ unabhängig von den vorstehenden Stornierungskosten. Die Rücktrittserklärung und auch jede Umbuchung ist schriftlich an die Vermiter zu richten und erst wirksam, wenn die Erklärung unterzeichnet dem Vermieter vorliegt. Auf den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich hingewiesen. Eine anteilige Mietrückzahlung abzüglich der 100€ Bearbeitungsgebühr erfolgt nur dann, wenn das Mietobjekt anderweitig vermietet wurde. Sollte eine feste Buchung wegen höherer Gewalt storniert werden, ist eine kostenlose Stornierung ausgeschlossen.
Übertragung der Reise: Die Übertragung der gebuchten Reise auf eine Dritte Person ist ohne Zustimmung der Vermieter ausgeschlossen. Bei einer Übertragung der Reise werden 80,00€ Übertragungsgebühren in Rechnung gestellt.
Der Mietvertrag wird zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen. Die vertragsgerechte Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes obliegt dem Vermieter. Der Vermieter haftet für Ansprüche wegen Leistungsmängeln des Mietvertrages. Etwaige Forderungen wie Schadenersatz sind direkt an den Vermieter zu richten.
4. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. verbotene gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Der WLAN-Zugang ist im Wohnbereich (Wohnzimmer) verfügbar und kann unter Umständen im Schlaf-, Abstell- und Badezimmer sowie im Außenbereich nicht sichergestellt werden.
Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt
insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung
nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
Gerichtsstand und Gerichtsort ist Bergen auf Rügen.